![]()
1.1.
Europäische Hornotter
Familie: Viperidae (Vipern)
Gattung: Vipera (Echte Vipern), 20 Arten
Art:
Vipera
ammodytes,
Unterart:
Verbreitung: Kroatien, Istrien, Bosnien, Jugoslawien.
Beschreibung: Die kräftige und untersetzte Schlange wird bis zu 80 cm lang, manche Exemplare erreichen sogar 95 cm. Es gibt 21 - 23 gekielte Schuppenreihen, die den Rumpf umgeben. Jede Körperseite ist von einer dunklen Fleckenreihe bedeckt. Der typische dreieckige Kopf setzt sich deutlich vom schlanken Hals ab. Auf der Schnauzenspitze haben sie ein schräg nach vorn oder senkrecht nach oben gerichtetes Horn. Ein dunkler Seitenstreifen verbindet das Auge mit dem Mundwinkel und zieht sich oft bis Auf der Schnauzenspitze haben sie ein schräg nach vorn oder senkrecht nach oben gerichtetes Horn. Ein dunkler Seitenstreifen verbindet das Auge mit dem Mundwinkel und zieht sich oft bis zu den Halsseiten hin. Die Pupillen sind im hellen Licht senkrecht zu einem Schlitz verengt. Männliche Tiere sind grau gefärbt mit schwarzem Zickzackband, die weiblichen Tiere grau, braun oder rot gefärbt. Über den Rücken und Schwanz zieht sich eine dunkle Zickzack- oder Rautenbinde. Die bei den weiblichen Tieren oft fehlende Kopfzeichnung besteht aus mind. 2 dunklen Streifen. Bei der Unterart "gregorwallneri" ist die Schwanzspitze ziegelrot.
Terrarium: Trockenes mit Steinen durchsetztes Terrarium, Grösse: 120 x 50 x 50 cm, Licht: Neonröhre mit Spotlicht 25 W, Temperatur: 22 - 26 Grad.
Lebensweise,
Haltung und Zucht:
Der Behälter sollte mit humushaltiger Walderde, Sand und Lehm ausgestattet sein. Sie benötigen einige Steine als Unterschlupf, ein stets mit frischem Wasser aufgefülltes Wasserbecken und ein Bodenheizkabel. Sie mögen Temperaturen zwischen ca. 22 - 26 ° C, welche nachts auf ca. 20 ° C abfallen. Lokale Bodentemperaturen von mind. 30 ° C für einige Stunden täglich ist sehr vorteilhaft für das Befinden der Tiere. Ist genügend Tageslicht vorhanden, benötigt man keine künstliche Beleuchtung. Es ist notwendig, sie vor der Häutung mit warmen Wasser zu besprühen.
Ernährung: Mäuse, Echsen, junge Vögel, Insekten
Fortpflanzung: Typ: Lebendgebärend, Trächtigkeit: ca. 3 - 4 Monate, Anzahl: ca. 8 - 15, Weiteres: Die Jungen häuten sich unmittelbar nach ihrer Geburt. Jungschlangen sollten einzeln aufgezogen werden.
Geburtsvorgang von Vipera ammodytes ammodytes NZ 2005 (im Windows Media Player Format)
Winterruhe: November - Februar bei ca. 8 - 12 ° C. Der Winterplatz darf trocken gehalten werden, sonst versterben die Tiere.
Gift:
Hämatoxin
Giftigkeitsgrad: Stark
Lebensbedrohliche oder etwa tödliche Schlangenbisse sind selten; meist kommt es nur zu lokalen Vergiftungserscheinungen. Schmerzen sind in der Regel stark ausgeprägt, dahingegen tritt in den ersten zwei Stunden nach dem Schlangenbiss regelmäßig eine Schwellung auf, die sich der Schwere der Vergiftung entsprechend mehr oder minder schnell ausbreitet. Der Biss der Europäischen Hornotter kann zu Lähmungen führen.
Symptome: Zu den seltenen allgemeinen Vergiftungserscheinungen zählt man: Übelkeit, Erbrechen, Herzklopfen, Krämpfe, eventuell Schwindel und Bewusstseinstrübung.
Erste Hilfe: Richtlinien für die Patientenbetreuung bei Giftschlangenbissen umfassen allgemeine und vor allem lokale Ruhigstellung. Unbedingt vermieden werden sollten das Aussaugen, Abbinden oder Ausschneiden der Wunde. Eventuell Schocklagerung durchführen. Nächstgelegenen Arzt aufsuchen. Dort wird falls vorhanden ein Antiserum verabreicht.
DIE GESCHÜTZTEN REPTILIENARTEN
Vipera ammodytes
Deutscher Name: Europäische Hornotter, Sandotter
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtline der EU stellt
Vipera ammodytes unter strengen Schutz. Hiervon sind bestimmte europäische
Amphibien- und Reptilienarten betroffen.
Der Natur entnommene Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung gehalten werden. Die
Tiere dürfen ohne Genehmigung der
zuständigen Landesbehörde auch nicht an einen anderen Standort gebracht
werden. Darüber hinaus besteht für Wildexemplare ein Schaustellungs- und
Vermarktungsverbot.
Eine Haltung ist bei Nachzuchttieren ohne Genehmigung zulässig, jedoch gegenüber
der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie
Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.
Darüber hinaus kann die zuständige Landesbehörde verlangen, dass der rechtmäßige
Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien
Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben
werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen
und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des
Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie
auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige
Angaben enthalten:
Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.
Wenn Sie Exemplare von Vipera ammodytes importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.
Synonyme:
Vipera ammodytes ammodytes (LINNAEUS 1758) Coluber ammodytes LINNAEUS 1758 Vipera (Rhinaspis) ammodytes ammodytes - OBST 1983 Vipera ammodytes ammodytes - ENGELMANN et al 1993 Vipera ammodytes gregorwallneri SOCHUREK 1974 Vipera ammodytes gregorwallneri SOCHUREK 1974 Vipera (Rhinaspis) ammodytes gregorwallneri - OBST 1984 Vipera ammodytes gregorwallneri - ENGELMANN et al 1993 Vipera ammodytes meridionalis (BOULENGER, 1903) Vipera (Rhinaspis) ammodytes meridionalis - OBST 1984 Vipera ammodytes meridionalis - ENGELMANN et al 1993 Vipera ammodytes montandoni (BOULENGER, 1904) Vipera (Rhinaspis) ammodytes montandoni - OBST 1983 Vipera ammodytes montandoni - ENGELMANN et al 1993 Vipera ammodytes ruffoi BRUNO 1968 Vipera ammodytes ruffoi BRUNO 1968 Vipera (Rhinaspis) ammodytes ruffoi - OBST 1983 Vipera ammodytes ruffoi - ENGELMANN et al 1993IAustria (Kärnten), N-Italy, S-Czechoslovakia, W-Hungary, Yugoslavia: Croatia (including some adriatic islands), Slovenia, Bosnia and Hercegowina, Monte Negro, Macedonia, Serbia, Romania, Bulgaria, Albania, Greece (incl. Paros, Antiparos, Strongylo), Turkey, Russia, Georgia, Armenia, Azerbaijan, Syria?, Lebanon?, Croatia
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu
dieser Website an: Webmaster
Copyright © 2004 Schlangen Homepage
Stand: 07.11.2009